[20.04.2019] UBS bezahlt in Rechtsstreit 48 Millionen
Tages Anzeiger vom 15.3.2019
Hongkong Die Grossbank UBS bezahlt im Rechtsstreit um Börsengänge in Hongkong eine Busse von 375 Millionen Hongkong Dollar. Neben der Strafe von umgerechnet 48 Millionen Franken darf die Schweizer Grossbank dort für ein Jahr keine Börsengänge in federführender Rolle begleiten. Diese Massnahmen verhängte die zuständige Regulierungsbehörde SFC gegen die Bank und ihre lokale Tochter, wie die Behörde gestern mitteilte. Ursprünglich hatte die SFC der UBS mit einem 18-monatigen Verbot gedroht.
Dagegen hatte die Bank eine Beschwerde angekündigt. Am Montag wurde jedoch bekannt, dass die UBS und die SFC im Rechtsstreit eine Einigung erzielt hatten. In dem Fall ging es um die Rolle der UBS bei mehreren Börsengängen. Eine der Firmen, die sie beraten hatte, wurde nur 14 Monate nach dem Börsengang liquidiert. Daraufhin hatte die SFC die Banken unter die Lupe genommen, die eine Börsennotierung begleitet hatte. In dieser führenden rolle erhält eine Bank normalerweise höhere Gebühren als andere beteiligte Institute, bürgt jedoch auch für die Korrekheit der Informationen zu einem Unternehmen.
Die UBS erklärte, sie nehme den Entscheid zur Kenntnis und sei froh, den Streit nun beigelegt zu haben. Damit endet für die Bank eine monatelange Unsicherheit,ob sie in Hongkong weiterhin federführend Börsengänge begleiten darf. (Reuters)
Die Chinesen untersuchen diese eklatanten Ereignisse an der Börse und ziehen die UBS vor Gericht. In der Schweiz wird das Management der UBS durch die Justiz geschützt, durch die Presse gehätschelt und durch die Hauptaktionäre vergoldet, die Verlierer sind all die IPO-Firmen und ihre Investoren-Pensionskassen.
Wir müssen die alten Fälle der Schweizer IPO wieder „ausgraben“ und ergänzen mit den neueren Enttäuschungen. Und wir müssen nochmals den Gang an die Schweizer Gerichte gehen!
Fortsetzung folgt.